Wie erfolgt die Anreise?
- 01:00 h
- 5 m
- 19 m
- 635 m
- 653 m
- 18 m
- 2,29 km
- Start: Kotreßmühle, Uffing
- Ziel: Humplsäge
Gut zu wissen
Beste Jahreszeit
Wegbeschreibung
Der ca. 2 km lange Mühlenweg beginnt an der ehemaligen Kotreßmühle (Verbindungsweg zwischen "Am Alten Ganter" und "An der Ach") und folgt der Ach flußabwärts zur Aumühle, von da rechtsseitig der Ach auf einem ansteigenden Fußweg, vorbei am ehemaligen Pfarrhof (gebaut 1913/14 von Emanuel von Seidl), zur Mühlstraße, die abwärts zur Humplmühle führt. Unmittelbar hinter der Humplmühle steht am Achleitenweg die ehemalige Uffinger Jugendherberge (1925 – 1979). Weiterführend am Achleitenweg über eine Treppe geht es zur ehem. Zotzenmühle. Dort befindet sich der zentrale Informationspunkt. Weiter führt der Weg achabwärts über den Osterbichl mit Achkapelle zur Vogelmühle. Der weiterführende Mühlenweg Richtung Westen über den Forellenbach, rechts abbiegend, dann wieder linksseitig der Ach entlang zur Achbrücke mit Infotafel zur ehemaligen Humplsäge, endet hier.
Toureigenschaften
Kulturell interessant
Anreise & Parken
Bushaltestelle: Uffing
Buslinien:
9601 Weilheim - Huglfing - Uffing - Murnau
9631 Murnau - Obersöchering / Uffing - Eglfing
9641 Murnau - Seehausen - Uffing - Kirnberg Zughaltestelle: Uffing Bahnhof (Strecke: München - Murnau - Garmisch-Partenkirchen)
Gäste der Region "Das Blaue Land" sowie der "Ammergauer Alpen" nutzen mit der elektronischen Gästekarte bzw. der KönigsCard eine Vielzahl an Buslinien sowie die Zuglinien von Murnau nach Oberammergau sowie von Uffing nach Garmisch-Partenkirchen kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dasblaueland.de/Service/mobil
Organisation
Naturpark Ammergauer Alpen e.V.
Sicherheitshinweise
Im Notfall verständigen Sie bitte die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Unabhängig vom Standort erreichen Sie diese deutschlandweit unter der Telefonnummer 112.
Die von uns beschriebenen Wander- und Radwege dienen primär der Waldbewirtschaftung, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (§ 14 Abs. 1 BWaldG).
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